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Elterneinwilligung bei EMail-Adressen fuer Schüler/innen

in Lehrerzimmer 24.05.2003 18:03
von Joez | 351 Beiträge

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Elterneinwilligung bei EMail-Adressen fuer Schüler/innen
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Darf die Schule E-Mail-Adressen für die Schülerinnen und Schüler
auch ohne Einwilligung der Eltern einrichten und die
E-Mail-Kommunikation überwachen?

Kurzantwort:
Bereits die Einrichtung von E-Mail-Adressen durch die Schule für
Schülerinnen und Schüler bedarf in vielen Fallkonstellationen der
Einwilligung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise der
Betroffenen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass aufgrund
des Schutzes durch das Fernmeldegeheimnis eine inhaltliche Kontrolle
der Kommunikation über individuelle E-Mail-Adressen nur beim
Vorliegen einer wirksamen Einwilligung zulässig ist.

Ausführliche Antwort:
http://www.lehrer-online.de/dyn/301661.htm


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